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Futterkranzprobe: Amerikanische Faulbrut ausschließen und Gesundheitszeugnis beantragen!

#Futterkranzprobe
Mit einem Esslöffel wird verdeckeltes Futter über der Brut entnommen.

Drei Wege zum Gesundheitszeugnis

Das Gesundheitszeugnis ist Voraussetzung, wenn man die Bienen verstellen oder auch nur Bienenköniginnen, Ableger oder Völker weitergeben möchte. Um ein Gesundheitszeugnis beim Veterinäramt des Landkreises, in dem sich der Bienenstand befindet, beantragen zu können, benötigt man aber zunächst eine gesundheitliche Untersuchung der eigenen Völker.

  1. Der sicherste Weg ist die Futterkranzprobe (s.u.).
  2. Teilweise werden auch Gemülluntersuchungen angeboten, die allerdings nur klinische Symptome (bei Ausbruch der Krankheit) nachweisen können.
  3. Untersuchung der Völker vor Ort (Amtstierärztin bzw. Bienenseuchensachverständige), bei der auch nur auf klinische Symptome geachtet werden kann.

Amerikanische Faulbrut (AFB/Bösartige Faulbrut)

Das winzige und ohnehin nur mit Spezialmikroskopen erkennbare Bakterium Bacillus larvae vermehrt sich über Zweiteilung und Sporenbildung (vgl. Friedrich Pohl: Bienenkrankheiten. Diagnose und Behandlung, Berlin 1995, S. 63). Im Labor, in das die Futterkranzprobe verschickt wird, muss die Kultur über etwa drei Wochen beobachtet werden, bevor befundet wird. So können bereits frühzeitig und vor Ausbruch der eigentlichen Krankheit auch niederschwellige Kontaminationen entdeckt werden.

 

Die Probenentnahme aus dem Bienenvolk

a) Zeitpunkt

Durch Auffütterung oder Massentracht werden die möglichen Proben zu stark verdünnt, so dass die Probe im späten Sommer vor der Auffütterung oder im Frühjahr vor Einsetzen der richtigen Tracht erfolgen soll (vgl. Merkblatt des LAVES-Instituts). Wenn die Proben jedoch für ein Gesundheitszeugnis dienen sollen, dürfen sie nicht zu alt sein (höchstens vom September des Vorjahres). Damit das Ergebnis rechtzeitig für die Beantragung des Gesundheitszeugnisses vorliegt, das i.d.R. von den Imkereien Anfang April für die Wanderung in den Raps, spätestens aber Mitte April für die Obstblüte bereits benötigt wird, können sie auch nicht zu spät gezogen werden: Spätestens Anfang März müssen die Völker daher bis zum Brutnest eröffnet werden. Daher ist eine genaue Wetterprognose wichtig: Am wärmsten Tag bei möglichst wenig Wind muss man an die Völker. Bei uns war das dieses Jahr der 3. März, an dem aber das Thermometer bei uns auch nur untere zweistellige Werte zeigte und die Bienen kaum flogen.

b) Vorgehen

Durch einen Blick in die Gassen des Brutraums sieht man schnell, wo das Brutnest sitzt. Die zu ziehenden Waben sollen möglichst mehrfach bebrütet sein und gedeckeltes Futter enthalten. Da pro Volk 30 bis 50 g zu entnehmen sind, fährt man mit dem Löffel an möglichst unterschiedlichen Stellen nahe des Brutnestes kratzend durch den Futterkranz, von dem vorher durch Rauchgabe die Bienen verscheucht wurde. Die Probe soll nur Futter und Wachs, aber keine Bienen, Bienenbrut oder Pollen enthalten! Ein zweiter Löffel hilft, sich der klebrigen Masse im Behälter zu entledigen: Ein sauberes Gefäß, in das ein großer Gefrierbeutel gehängt ist, nimmt dann die Proben von bis zu max. 12 Völkern auf. Auch wenn nur zwei oder drei Völker beprobt werden, müssen mindestens 100g für eine brauchbare Probe zusammenkommen. Der Vorgang wird in folgendem Video näher demonstriert:

Drei Schritte zur Wandergenehmigung:

  1. Diagnose der Völker (s.o.)
  2. Mit dem Befund wird beim eigenen Veterinäramt das Gesundheitszeugnis der Bienen beantragt: Dort versichert man auch, die Völker ordnungsgemäß gegen die Varroa behandelt zu haben und das Veterinäramt weiß auch von etwaigen Verdachtsfällen auf AFB (Amerikanische Faulbrut) im eigenen Landkreis. Unter Umständen dürfen die eigenen Bienen trotz negativen Befund nicht verstellt werden, wenn ein entsprechender Sperrbezirk erklärt ist.
  3. Mit dem Gesundheitszeugnis kann man bei dem Wanderwart die Wanderung in die Wunschtracht beantragen: Dies geschieht auf einem Formular, das man i.d.R. zuvor über den eigenen Verein besorgt und vorausgefüllt haben muss. Der Wanderwart koordiniert die Zuwanderung in die Wunschtracht zwischen Imkerschaft und den Landwirten und leitet auch einen Durchschlag besagten Formulars (Wanderkarte) an sein zuständiges Veterinäramt weiter, von dem man schließlich dann die Genehmigung erhält.

vSa